Rallen

Jagdzeit

Rallen (Ausnahme: Blässhühner) Vorarlberg

Die Rallen (Familie Rallidae) sind eine Gruppe kleiner bis mittelgroßer Bodenvögel aus der Ordnung der Kranichvögel. In Mitteleuropa kommen unter anderem Wasserralle, Tüpfelsumpfhuhn, Wachtelkönig, Teichhuhn und Blässhuhn vor. Bis auf das Blässhuhn, das in den meisten Bundesländern eine Jagdzeit hat, sind die heimischen Rallen ganzjährig geschützt und unterliegen nicht dem Jagdrecht.

Heute geschont

Wann darf Rallen (Ausnahme: Blässhühner) in Vorarlberg bejagt werden?

Schusszeiten sind hervorgehoben. Geschonte Monate erscheinen als leere Reihen.

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März
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April
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Mai
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Juni
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Juli
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August
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September
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Oktober
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November
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Dezember
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Genaue Daten

  • Für das aktuelle Jahr sind keine Schusszeiten hinterlegt.

Alle Rallen-Unterarten in Vorarlberg

Über Rallen

Rallen bewohnen Feucht- und Verlandungszonen mit dichter, oft hoher Vegetation. Typische Lebensräume sind Schilf- und Röhrichtgürtel an Seen, Teichen und Flussauen, Niedermoore, nasse Wiesen und Sümpfe sowie verlandende Kleingewässer. Charakteristisch ist der seitlich abgeflachte, schmale Körper, der das Schlüpfen durch dichtes Röhricht erleichtert. Die Zehen sind auffallend lang, sodass die Tiere auch auf weichem Schlamm und auf schwimmender Vegetation Halt finden. Beim Blässhuhn sind die Zehen zusätzlich mit Schwimmlappen versehen, was die Art zu einem ausgeprägten Schwimmer und Taucher macht.

Der Schutzstatus ist je nach Art unterschiedlich. Die Wasserralle (Rallus aquaticus), das Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana) und der Wachtelkönig (Crex crex) sind nach Bundesnaturschutzgesetz besonders und streng geschützt. Wachtelkönig und Tüpfelsumpfhuhn stehen zusätzlich in Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie. Der Wachtelkönig gilt in Deutschland als gefährdet, das Tüpfelsumpfhuhn ebenfalls. Diese Arten dürfen nicht bejagt, nicht gefangen, nicht verletzt und nicht getötet werden, ihre Lebensstätten sind geschützt. Das Teichhuhn (Gallinula chloropus) unterliegt nicht dem Jagdrecht und ist nach Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Das Blässhuhn (Fulica atra) ist die einzige heimische Ralle, die im Bundesjagdgesetz als jagdbares Federwild geführt wird, mit einer Jagdzeit nach Bundesjagdzeitenverordnung vom 11. September bis 20. Februar. Einzelne Bundesländer können hiervon abweichen und die Jagdzeit verkürzen oder den Schutz erweitern.

Für Jägerinnen und Jäger ist die sichere Ansprache am Gewässer entscheidend. Das Blässhuhn ist schiefergrau bis schwarz, hat einen weißen Schnabel und eine weiße Stirnplatte, deutlich sichtbare Schwimmlappen an den Zehen und schwimmt offen auf größeren Wasserflächen. Das Teichhuhn ist kleiner, dunkler, hat einen roten Schnabel mit gelber Spitze und ein rotes Stirnschild, dazu einen weißen Strich an der Flanke und ein weißes Schwanzunterseitenmuster. Wasserralle und Tüpfelsumpfhuhn leben dagegen sehr versteckt im Röhricht und werden meist nur durch ihre auffälligen Rufe wahrgenommen. Wer im Revier eine Ralle anspricht, sollte sich vor jedem Schuss zweifelsfrei vergewissern, dass es sich tatsächlich um das jagdbare Blässhuhn handelt und nicht um eine der streng geschützten Schwesterarten.

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Quelle & Haftungsausschluss

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