Wien

Jagdzeit

Störche Wien

Zur Gruppe der Störche zählen in Mitteleuropa zwei Brutvogelarten: der Weißstorch (Ciconia ciconia) als Kulturfolger der offenen Landschaft und der Schwarzstorch (Ciconia nigra) als heimlicher Bewohner alter, geschlossener Wälder. Beide Arten sind in Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie gelistet, nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt und ganzjährig geschont. Eine Bejagung findet in der gesamten DACH-Region nicht statt; für Sie als Jägerin oder Jäger sind Störche reine Beobachtungs- und Schutzarten.

Heute geschont

Wann darf Störche in Wien bejagt werden?

Schusszeiten sind hervorgehoben. Geschonte Monate erscheinen als leere Reihen.

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Genaue Daten

  • Für das aktuelle Jahr sind keine Schusszeiten hinterlegt.

Über Störche

Die beiden in Mitteleuropa brütenden Storcharten könnten in ihrer Lebensweise kaum unterschiedlicher sein und werden im Revier auch nicht verwechselt. Der Weißstorch (Ciconia ciconia) ist mit einer Körperlänge von rund 100 bis 115 Zentimetern und einer Flügelspannweite von etwa 200 bis 220 Zentimetern eine der auffälligsten Großvogelarten der Kulturlandschaft. Sein weißes Gefieder mit den schwarzen Schwingen, der lange rote Schnabel und die roten Beine machen ihn unverwechselbar. Der Schwarzstorch (Ciconia nigra) ist etwas kleiner, durchgehend schwarz mit metallisch grünem Glanz gefiedert, lediglich Bauch und Unterschwanzdecken sind weiß; Schnabel und Beine sind rot.

Der Weißstorch bewohnt offene bis halboffene bäuerliche Kulturlandschaften und bevorzugt ausgedehnte feuchte Flussniederungen und Auen mit extensiv genutzten Grünlandflächen. Er nimmt Nahrung in Form von Mäusen, Regenwürmern, Insekten, Amphibien und kleinen Reptilien auf und brütet bevorzugt auf hohen, gut einsehbaren Plätzen wie Hausdächern, Schornsteinen, Kirchtürmen, Strommasten oder eigens errichteten Nisthilfen. Sein Bestand in Deutschland hat sich dramatisch entwickelt: Zählte man 1934 noch rund 9.000 Brutpaare, so blieben bei einer Bestandserhebung 1988 nur noch 2.949 Brutpaare übrig. Seitdem hat sich der Bestand kontinuierlich erholt; in den jüngsten Erhebungen werden in Deutschland wieder mehr als 12.000 Brutpaare geführt, mit dem Verbreitungsschwerpunkt im nordostdeutschen Tiefland. Wesentlichen Anteil an dieser Erholung haben langjährige Artenschutzprogramme mit Vernässung von Grünland, Schutz von Flussauen, Sicherung der Nahrungshabitate und der Errichtung künstlicher Nisthilfen.

Der Schwarzstorch lebt diametral anders. Er ist an große, störungsarme und altholzreiche Laub-, Misch- und Nadelwälder gebunden, in denen eingeschlossene Bäche, Sümpfe, Waldteiche und Altwässer als Nahrungsgewässer dienen. Empfohlen werden zusammenhängende Waldgebiete von mindestens 100 Hektar, die Horste werden meist in starken Altbäumen mit freier Anflugmöglichkeit angelegt. Bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts war der Schwarzstorch in Mitteleuropa durch direkte Verfolgung und die Veränderung der Wälder fast verschwunden. Seit den 1980er Jahren kehrt er, getragen von einer naturnäheren Forstwirtschaft und gezielten Schutzmaßnahmen, in weite Teile Deutschlands zurück. Genau hier liegt aber auch sein Risiko: Der Schwarzstorch reagiert hochsensibel auf forstliche Eingriffe im unmittelbaren Horstbereich, auf Wegeneubau, Holzeinschlag und Freizeitnutzung während der Brutzeit von März bis August. Bereits Veränderungen des Waldcharakters im Umkreis von rund hundert Metern um den Horst können zur Brutaufgabe führen.

Für den Schutz greifen in der Praxis Horstschutzzonen: Ein engerer Bereich von in der Regel 100 Metern um den Horst bleibt ganzjährig von forstlichen Eingriffen und Störungen weitgehend frei; ein erweiterter Bereich von rund 300 Metern unterliegt während der Brutzeit zusätzlichen Einschränkungen. Diese Vorgaben werden von Forstverwaltungen, Naturschutzbehörden und Verbänden wie LBV und NABU getragen. Für Sie als Jägerin oder Jäger heißt das im Alltag: Wer im Revier einen besetzten Horst kennt oder vermutet, sollte Ansitze, Holzanrücken oder Reviergänge zur Brutzeit konsequent aus der Schutzzone heraushalten und mit der zuständigen Forst- oder Naturschutzbehörde abstimmen. Beide Storcharten sind nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt und unterliegen keiner Jagdzeit; sie sind ganzjährig zu schonen. Im Revier zählen Störche damit zu jenen Arten, die Sie als Beobachterin oder Beobachter mittragen und deren Lebensraum Sie durch revierbezogene Maßnahmen wie den Erhalt von Altholzinseln, Feuchtwiesen und naturnahen Bachläufen aktiv stützen können.

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