Wien

Jagdzeit

Teichhühner (Teichralle) Wien

Die Teichralle (Gallinula chloropus), auch Teichhuhn genannt, ist eine kleinere Ralle mit schwarzbraunem Gefieder, leuchtend rotem Stirnschild, rotem Schnabel mit gelber Spitze und weißen Flankenstreifen. Sie bewohnt deckungsreiche, krautige Stehgewässer und unterliegt in Deutschland zwar dem Bundesjagdgesetz, ist jedoch ganzjährig geschont.

Heute geschont

Wann darf Teichhühner (Teichralle) in Wien bejagt werden?

Schusszeiten sind hervorgehoben. Geschonte Monate erscheinen als leere Reihen.

Januar
Geschont
Februar
Geschont
März
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April
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Mai
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Juni
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Juli
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August
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September
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Oktober
Geschont
November
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Dezember
Geschont

Genaue Daten

  • Für das aktuelle Jahr sind keine Schusszeiten hinterlegt.

Über Teichhühner (Teichralle)

Die Teichralle (Gallinula chloropus) gehört zur Familie der Rallen und ist mit 32 bis 35 Zentimetern Körperlänge deutlich kleiner und schlanker als ihre nahe Verwandte, das Blässhuhn. Charakteristisch sind das überwiegend schwarzbraune bis schiefergraue Gefieder, das auffällig rote Stirnschild und der rote Schnabel mit gelber Spitze, dazu die schmalen weißen Flankenstreifen und die weißen Unterschwanzdecken, die beim ruckartigen Schwanzwippen gut sichtbar werden. Die langen, grünlichen Zehen sind nicht gelappt wie beim Blässhuhn, was das sichere Laufen über Schwimmblattvegetation ermöglicht.

Ihr optimaler Lebensraum sind eutrophe, flache und krautreiche Stehgewässer mit dichter Röhrichtvegetation am Ufer. Schon kleine Teiche von wenigen Quadratmetern, Gräben, Altwässer, Tümpel und in den letzten Jahren zunehmend auch Park- und Gartenteiche werden besiedelt, sofern Deckung und Nahrungsangebot stimmen. Die Teichralle lebt deutlich heimlicher als das Blässhuhn, hält sich überwiegend in der Ufervegetation auf und kommt erst spät oder zögerlich auf offene Wasserflächen heraus. Während der Brutzeit verteidigt das Brutpaar sein Revier energisch gegen Artgenossen und andere Wasservögel.

Für den jagdlichen Alltag ist die Art vor allem als Beobachtungs- und Bestimmungsthema relevant. Die Teichralle ist in der Bundesrepublik zwar im Bundesjagdgesetz aufgeführt, jedoch durchgängig mit einer ganzjährigen Schonzeit belegt und daher faktisch nicht bejagbar. Hinzu kommt, dass die deutschen Brutbestände rückläufig sind und die Art seit 2006 auf der Vorwarnliste der Roten Liste steht. Für die Jägerin und den Jäger bedeutet das eine sichere Ansprache am Wasser, eine klare Unterscheidung zum Blässhuhn und eine konsequente Schonung im Revier.

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Quelle & Haftungsausschluss

Alle Angaben ohne Gewähr. Schuss- und Schonzeiten stammen aus den offiziellen Quellen der Landesjagdverbände. Wenn Sie einen Fehler entdecken, schreiben Sie uns gerne an info@hunterco.de.