Basel-Landschaft

Jagdzeit

Neozoen Basel-Landschaft

Als Neozoen werden Tierarten bezeichnet, die nach der Entdeckung Amerikas durch menschliches Zutun in die DACH-Region gelangt sind und sich hier dauerhaft etabliert haben. Für die Jagd besonders relevant sind Waschbär, Marderhund, Amerikanischer Mink, Nutria, Bisamratte und Nilgans, die als invasive gebietsfremde Arten ökologische und wirtschaftliche Schäden verursachen können und deren Management der EU-Verordnung 1143/2014 unterliegt.

Heute Schusszeit

Wann darf Neozoen in Basel-Landschaft bejagt werden?

Schusszeiten sind hervorgehoben. Geschonte Monate erscheinen als leere Reihen.

Januar
01.01.31.01.
Februar
01.02.28.02.
März
01.03.31.03.
April
01.04.30.04.
Mai
01.05.31.05.
Juni
01.06.30.06.
Juli
01.07.31.07.
August
01.08.31.08.
September
01.09.30.09.
Oktober
01.10.31.10.
November
01.11.30.11.
Dezember
01.12.31.12.

Genaue Daten

    • 2025-01-012025-12-31
    • 2026-01-012026-12-31

    Quelle: Amt für Wald und Wild beider Basel, Jagdjahr 2025/2026: Ausübung der Jagd

Über Neozoen

Neozoen sind Tierarten, die ursprünglich nicht in Mitteleuropa heimisch waren und sich erst durch direkte oder indirekte menschliche Einwirkung in der DACH-Region ausgebreitet haben. Im jagdlichen Alltag konzentriert sich die Diskussion vor allem auf eine Gruppe etablierter Arten: der Waschbär (Procyon lotor) aus Nordamerika, der Marderhund (Nyctereutes procyonoides) aus Ostasien, der Amerikanische Mink (Neogale vison) als Nachfahre entwichener oder freigelassener Pelztiere, die Nutria oder Sumpfbiber (Myocastor coypus) aus Südamerika, die Bisamratte (Ondatra zibethicus) ebenfalls nordamerikanischen Ursprungs sowie die Nilgans (Alopochen aegyptiaca) aus Afrika. Alle genannten Arten haben in den letzten Jahrzehnten teils explosionsartige Bestandsentwicklungen gezeigt und sind heute fester Bestandteil der Strecken in vielen Revieren.

Die ökologischen Auswirkungen werden in Wissenschaft und Verbänden differenziert bewertet. Unstrittig ist der Druck auf Bodenbrüter und Niederwild: Waschbär und Marderhund plündern Nester von Wiesenbrütern wie Kiebitz, Brachvogel oder Großem Brachvogel und können in Gebieten mit ohnehin kleinen Restpopulationen den Bruterfolg empfindlich senken. Der Amerikanische Mink gilt als Konkurrent für den einheimischen Europäischen Nerz und greift gezielt Wasservögel, Amphibien und Krebse an. Nutria und Bisamratte schwächen durch ihre Wohnröhren Deich- und Uferböschungen und tragen zu Schäden an Hochwasserschutzbauten bei. Die Nilgans verdrängt aggressiv andere Wasservogelarten von Brutgewässern und verursacht Schäden auf landwirtschaftlichen Flächen und in Parkanlagen.

Die Bejagung dieser Arten erfolgt ganzjährig oder mit langen Jagdzeiten, je nach Bundesland und nationaler Regelung. In der Praxis hat die Fallenjagd eine zentrale Bedeutung, insbesondere für die nachtaktiven und heimlichen Beutegreifer Waschbär, Marderhund und Mink. Eingesetzt werden ausschließlich tierschutzgerechte Lebendfangfallen oder zugelassene Totschlagfallen, die regelmäßig kontrolliert werden müssen und nach strengen rechtlichen Vorgaben aufgestellt werden. Ergänzend kommen die Ansitz- und Pirschjagd, der Einsatz von Bauhunden sowie die Wasserjagd auf Nilgänse zum Tragen. Reviere mit hohem Anteil an sensiblen Lebensräumen, etwa Wiesenbrütergebieten, Auenlandschaften und Naturschutzgebieten, setzen die Neozoenbejagung häufig als gezielten Beitrag zum Artenschutz für Bodenbrüter und Niederwild ein.

Den rechtlichen Rahmen bildet auf europäischer Ebene die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, gelistete Arten von unionsweiter Bedeutung wirksam zu managen, ihre weitere Ausbreitung einzudämmen und Haltung, Zucht, Handel sowie Freisetzung zu unterbinden. Waschbär, Marderhund, Mink, Nutria, Bisamratte und Nilgans stehen auf dieser Unionsliste. Die konkrete Umsetzung erfolgt in Deutschland über das Bundesnaturschutzgesetz und die Landesjagdgesetze, in Österreich über die Naturschutzgesetze und Jagdgesetze der Bundesländer, in der Schweiz über das Jagdgesetz des Bundes und kantonale Vorschriften. Für die Jägerin und den Jäger bedeutet dies, dass die Bejagung von Neozoen nicht nur jagdliche Tradition, sondern ein gesetzlich verankerter Beitrag zum Naturschutz und zum Schutz der heimischen Artenvielfalt ist.

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