Jagdzeit
Verwilderte Haustauben Basel-Landschaft
Die verwilderte Haustaube, im Volksmund Stadttaube genannt, ist keine eigenständige Wildart, sondern Nachkomme entflogener oder ausgesetzter Haus- und Brieftauben, die ihrerseits aus der Felsentaube (Columba livia) gezüchtet wurden. Sie bildet als Columba livia forma domestica in nahezu jeder deutschen Stadt feste Populationen. Stadttauben sind an menschliche Bauwerke gebunden, weil ihnen das Häusermeer mit Vorsprüngen, Nischen und Dächern denselben Brutplatztyp bietet wie der ursprünglichen Felsentaube die Klippen. Aufgrund hoher Vermehrungsraten, fehlender natürlicher Feinde und ständiger Futterquellen kommt es in Innenstädten regelmäßig zu Bestandsdichten, die zu Kotbelastung an Gebäuden, Vermüllung sowie zu Krankheitsdruck innerhalb der Population führen. Der jagdrechtliche Status variiert deutlich zwischen den Bundesländern: In den meisten Ländern fällt die verwilderte Haustaube nicht unter das Jagdrecht, sondern wird tierschutz- und ordnungsrechtlich behandelt. Eine bundeseinheitliche Regelung existiert nicht. Bitte informieren Sie sich vor jeder Maßnahme bei Ihrer zuständigen unteren Jagdbehörde über die örtlich gültigen Vorschriften.
● Heute Schusszeit
Wann darf Verwilderte Haustauben in Basel-Landschaft bejagt werden?
Schusszeiten sind hervorgehoben. Geschonte Monate erscheinen als leere Reihen.
Genaue Daten
- 2025-01-01 → 2025-12-31
- 2026-01-01 → 2026-12-31
Quelle: Amt für Wald und Wild beider Basel, Jagdjahr 2025/2026: Ausübung der Jagd
Über Verwilderte Haustauben
Geschichte und Verwilderung: Die heutigen Stadttauben sind das Endglied einer rund 5.000 bis 10.000 Jahre alten Domestikationsgeschichte. Bereits im Vorderen Orient nutzten Felsentauben die ersten Steinbauten als Brutplatz und folgten dem Getreideanbau als neuer Nahrungsquelle. Aus dieser engen Verbindung entstand über Jahrtausende die Haustaube, die für Fleischproduktion, als Brieftaube und als Rassetaube gezüchtet wurde. Entflogene oder ausgesetzte Tiere kehrten nicht in den Schlag zurück, sondern siedelten an Gebäuden und bildeten den Grundstock heutiger Stadtpopulationen. Damit ist die Stadttaube biologisch ein verwildertes Haustier, vergleichbar mit verwilderten Hauskatzen, und gerade kein echtes Wildtier. Stadtpopulationen und Problemlage: In Europa leben Schätzungen zufolge mehrere Millionen Stadttauben, weltweit dürften die Bestände in Städten in der Größenordnung von einigen hundert Millionen Tieren liegen. Ohne nennenswerten Feinddruck und mit bis zu mehreren Bruten pro Jahr wachsen lokale Bestände rasch. Folgen sind Schäden an Fassaden und Denkmälern durch Kot, hygienische Belastung an Bahnhöfen, Krankheitsausbreitung innerhalb dichter Schwärme (etwa Paramyxoviren oder Ornithose durch Chlamydophila psittaci) und ein hoher Anteil unterernährter, kranker Tiere. Jagdrechtlicher Status: Der Status ist in Deutschland uneinheitlich. In einem Teil der Bundesländer wird die verwilderte Haustaube ausdrücklich nicht dem Jagdrecht unterstellt, sondern fällt in den Zuständigkeitsbereich der Kommunen sowie des Tierschutzes. In einzelnen Ländern ist eine Bejagung unter engen Voraussetzungen auf bestimmten Flächen wie Bahnanlagen, Industriearealen oder in besonderen Schadenslagen möglich, häufig nur mit behördlicher Genehmigung. Auch innerhalb des befriedeten Bezirks gelten besondere Regelungen. Schussfreiheit, Zielsicherheit und Tierschutzkonformität müssen jederzeit gewährleistet sein. Die konkrete Rechtslage ist daher zwingend mit der unteren Jagdbehörde, der Stadt und gegebenenfalls dem Veterinäramt abzustimmen. Ethische Debatte: Die Bejagung von Stadttauben ist gesellschaftlich umstritten. Kritiker verweisen darauf, dass es sich um ein verwildertes Haustier handelt, das vom Menschen erst in diese Lage gebracht wurde und das mit Eingriffen wie dem Augsburger Stadttaubenkonzept tierschutzkonform reguliert werden kann. Bei diesem Modell werden betreute Taubenschläge eingerichtet, in denen die Eier durch Attrappen ersetzt werden, so dass der Bestand schonend abnimmt. Befürworter punktueller Entnahmen verweisen demgegenüber auf konkrete Schadens- oder Gesundheitslagen, in denen andere Maßnahmen nicht greifen. Für die jagdliche Praxis bedeutet das: jede Bejagung muss fachlich begründet, rechtlich abgesichert und tierschutzgerecht durchgeführt werden, idealerweise eingebettet in ein kommunales Gesamtkonzept. Unterscheidung von Wildtauben: Für die Ansprache im Revier ist die saubere Abgrenzung gegenüber den heimischen Wildtauben essenziell. Die Ringeltaube ist deutlich größer und trägt den auffälligen weißen Halsseitenfleck. Die Hohltaube ist kleiner, einfarbig blaugrau mit grünem Nackenfleck und ohne schwarze Flügelbinden, sie zeigt im Flug weiße Flügelunterseiten. Die Türkentaube ist deutlich heller, sandfarben mit schmalem schwarzem Nackenband. Die Turteltaube ist die kleinste und bunteste Art und genießt strengen Schutz. Stadttauben hingegen treten in zahllosen Farbvarianten auf, von blau-grau mit schwarzen Flügelbinden über schiefergrau, braun, gescheckt bis hin zu nahezu weiß, ein klares Zeichen ihrer Herkunft aus Zuchtlinien. Wer im urbanen Umfeld jagdlich tätig wird, trägt eine besondere Verantwortung für eine zweifelsfreie Artansprache, damit keine geschützte Wildtaubenart versehentlich erlegt wird.
Quellen
- Stadttaube - Wikipedia
- Stadttaube - Columba livia f. domestica - Offene Naturfuehrer
- Die Stadttaube: Ueberlebenskuenstlerin im Grossstadtdschungel - BUND Hessen
- Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation - Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen
- Stadttauben - Jagdlupe
- Das Augsburger Stadttaubenkonzept - Stadt Augsburg
- Das Augsburger Stadttaubenkonzept - StrassenTAUBE und StadtLEBEN e.V.
- Stadttaube und Mensch - Deutscher Tierschutzbund
- Wie Mensch und Stadttaube besser miteinander auskommen - NABU
- Taubenarten unterscheiden - Stadttaubenhilfe Oldenburg e.V.
- Wie man unsere einheimischen Wildtauben unterscheiden kann - natur-erleben-online
- 11 heimische Taubenarten mit Bild - hortica.de
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