Jagdzeit
Haubentaucher Luzern
Der Haubentaucher (Podiceps cristatus) ist ein etwa 46 bis 51 cm langer Lappentaucher mit weißem Hals und Bauch, im Prachtkleid rotbraun und schwarz gefärbter Federhaube sowie auffälligem rotem Schnabel. Die Art unterliegt zwar dem Bundesjagdgesetz, geniesst in Deutschland jedoch eine ganzjährige Schonzeit und darf nicht bejagt werden.
— Heute geschont
Wann darf Haubentaucher in Luzern bejagt werden?
Schusszeiten sind hervorgehoben. Geschonte Monate erscheinen als leere Reihen.
Genaue Daten
Für das aktuelle Jahr sind keine Schusszeiten hinterlegt.
Über Haubentaucher
Der Haubentaucher besiedelt vorzugsweise grössere Stehgewässer wie Seen, Teiche und langsam fliessende Gewässer mit breiten Schilfrändern und Wasserpflanzenzonen. Wichtig sind ein offener, fischreicher Wasserkörper sowie Verlandungszonen, in denen das schwimmende Nest zwischen Schilf, Rohrkolben oder überhängender Vegetation verankert werden kann. Als reiner Wasservogel ist die Art an Land kaum bewegungsfähig, da die Beine weit hinten am Körper sitzen, im Wasser hingegen ist sie eine ausgezeichnete Taucherin, die ihre Beute, vor allem kleine Fische, Wasserinsekten und Krebstierchen, unter Wasser verfolgt.
Unverwechselbar ist die Balz im Frühjahr. Beide Partner stellen sich Brust an Brust senkrecht aus dem Wasser auf, der sogenannte Pinguintanz, schütteln synchron die Köpfe und überreichen sich Wasserpflanzen. Ebenso typisch sind die gestreiften, schwarz weiss längsgemusterten Jungvögel, die in den ersten Wochen huckepack auf dem Rücken der Altvögel mitgeführt werden und auch beim Tauchen im Rückengefieder geborgen bleiben. Diese Merkmale grenzen die Art klar von den jagdbaren Schwimmenten ab, die breite Schnäbel, watschelnde Landgangart und Entenküken im typischen Familienverband ans Ufer führen.
Der mitteleuropäische Bestand wird auf mehrere hunderttausend Brutpaare geschätzt und gilt aktuell als nicht akut gefährdet, lokal jedoch empfindlich gegenüber Freizeitnutzung, Uferverbau und dem Verlust strukturreicher Verlandungszonen. Naturschutzverbände wie der NABU weisen darauf hin, dass die Stellung im Jagdrecht trotz ganzjähriger Schonzeit immer wieder Diskussionen auslöst, da der Haubentaucher als Fischfresser wahrgenommen wird. Für die jagdliche Praxis ist die Regel eindeutig: Der Vogel ist zu schonen, sicher anzusprechen und von ähnlichen, jagdbaren Wasservögeln zu unterscheiden.
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Quelle & Haftungsausschluss
Alle Angaben ohne Gewähr. Schuss- und Schonzeiten stammen aus den offiziellen Quellen der Landesjagdverbände. Wenn Sie einen Fehler entdecken, schreiben Sie uns gerne an info@hunterco.de.