Luzern

Jagdzeit

Verwilderte Hauskatze Luzern

Die verwilderte Hauskatze (Felis catus) ist eine domestizierte Katze, die ohne menschliche Bindung in der freien Natur lebt und sich nahezu ausschließlich durch Beutefang ernährt. Im Erscheinungsbild ähnelt sie der typischen Hauskatze, oft getigert oder einfarbig, mit schlanker Statur und spitz zulaufendem, eher dünnem Schwanz. Jagdrechtlich ist ihr Status in DACH uneinheitlich und umstritten. Die Hauskatze ist kein Wild im Sinne des Bundesjagdgesetzes, einige Landesjagdgesetze in Deutschland erlauben dem Jagdausübungsberechtigten jedoch unter engen Voraussetzungen den Abschuss wildernder Hauskatzen im Rahmen des Jagdschutzes, in anderen Bundesländern ist dies untersagt oder stark eingeschränkt. Wir bitten Sie, vor jedem Eingriff die jeweils gültige landesrechtliche Regelung sowie die Mindestabstände zur nächsten bewohnten Siedlung sorgfältig zu prüfen.

Heute Schusszeit

Wann darf Verwilderte Hauskatze in Luzern bejagt werden?

Schusszeiten sind hervorgehoben. Geschonte Monate erscheinen als leere Reihen.

Januar
01.01.31.01.
Februar
01.02.28.02.
März
01.03.31.03.
April
01.04.30.04.
Mai
01.05.31.05.
Juni
01.06.30.06.
Juli
01.07.31.07.
August
01.08.31.08.
September
01.09.30.09.
Oktober
01.10.31.10.
November
01.11.30.11.
Dezember
01.12.31.12.

Genaue Daten

    • 2026-01-012026-12-31
    • 2025-01-012025-12-31

    Quelle: Kanton Luzern, Merkblatt Jagdkalender 2025/26

Über Verwilderte Hauskatze

Als verwilderte Hauskatze wird eine Katze der Art Felis catus bezeichnet, die ohne menschliche Versorgung dauerhaft in der freien Wildbahn lebt und ihren Nahrungsbedarf weitgehend selbst durch Jagd auf Kleinsäuger und Vögel deckt. Wichtig ist die begriffliche Abgrenzung. Eine Streunerkatze ist eine entlaufene oder ausgesetzte Katze, die noch eine gewisse Prägung auf den Menschen besitzt und sich häufig im Siedlungsraum aufhält, sie lässt sich zumindest annähern oder anfüttern. Eine verwilderte Hauskatze hingegen ist meist in zweiter oder dritter Generation in der Natur geboren, scheut den Menschen vollständig und verhält sich faktisch wie ein Wildtier. Beide Begriffe werden im Alltag oft unsauber verwendet, jagdpraktisch ist die Unterscheidung jedoch von Bedeutung. Ökologisch werden verwilderte Hauskatzen kritisch betrachtet. Hauskatzen sind nicht Bestandteil der heimischen Fauna, sondern stammen ursprünglich von der afrikanischen Falbkatze ab. Als opportunistische Beutegreifer erbeuten sie kleine Säugetiere, Reptilien, Amphibien und vor allem Vögel, hierunter besonders Bodenbrüter und Jungvögel von Singvögeln. Der NABU und der WWF verweisen darauf, dass Hauskatzen in Deutschland jährlich eine sehr hohe Zahl an Vögeln erbeuten, die International Union for Conservation of Nature führt die Hauskatze unter den hundert problematischsten invasiven Arten weltweit. Im Niederwildrevier sind insbesondere Hege und Aufzucht von Fasan, Rebhuhn, Feldhase sowie bodenbrütenden Wiesenvögeln durch dauerhaft im Revier präsente verwilderte Katzen betroffen. Jagdrechtlich ist die Lage in den DACH-Staaten uneinheitlich und politisch umstritten. Die Hauskatze ist in Deutschland kein Wild im Sinne des Bundesjagdgesetzes, einzelne Landesjagdgesetze sehen jedoch im Rahmen des Jagdschutzes die Möglichkeit vor, wildernde Hauskatzen unter engen Voraussetzungen zu erlegen, etwa ab einem bestimmten Mindestabstand zur nächsten bewohnten Siedlung. Andere Bundesländer haben diese Befugnis abgeschafft oder lassen sie nur in Ausnahmefällen zu. In Österreich wird der Status der verwilderten Hauskatze ebenfalls landesgesetzlich geregelt, in der Schweiz ist die Jagd kantonal organisiert. Konkrete Vorgaben unterscheiden sich erheblich, weshalb wir hier bewusst keine pauschale Aussage treffen. Eine zentrale Herausforderung ist die Verwechslungsgefahr mit der streng geschützten Europäischen Wildkatze (Felis silvestris). Diese ist keine verwilderte Hauskatze, sondern eine eigenständige, in Mitteleuropa ursprünglich beheimatete Art, die nach FFH-Richtlinie und Bundesnaturschutzgesetz besonders und streng geschützt ist. Eine Verwechslung kann strafrechtliche Folgen haben. Wesentliche, im Feld jedoch oft schwer ansprechbare Unterscheidungsmerkmale der Wildkatze sind ein verwaschen graugelbes Fell ohne kontrastreiche Zeichnung, ein buschiger, stumpf endender Schwanz mit zwei bis drei deutlich abgesetzten schwarzen Ringen sowie eine kräftigere, gedrungenere Statur. Selbst Fachleute können beide Arten optisch oft nicht sicher trennen, eindeutig ist erst die Genanalyse. Junge Wildkatzen sind getigert und gleichen in den ersten Lebensmonaten besonders stark einer Hauskatze. Im Zweifel gilt für die jagdliche Praxis daher der Grundsatz, im Zweifel nicht zu schießen. Aus diesen Gründen empfehlen wir Ihnen, im Umgang mit verwilderten Hauskatzen besondere rechtliche und tierschutzfachliche Vorsicht walten zu lassen. Vor jedem Eingriff ist die im jeweiligen Bundesland oder Kanton gültige Regelung zu Status, Schonzeit, Mindestabstand zu bewohnten Gebäuden und Ausnahmen zu prüfen. Begleitend gewinnen tierschutzrechtliche Instrumente wie Kennzeichnungs-, Registrierungs- und Kastrationspflichten für Freigängerkatzen, die in vielen Städten und Gemeinden in Anlehnung an das sogenannte Paderborner Modell eingeführt wurden, an Bedeutung, um die Populationen verwilderter Katzen langfristig zu reduzieren.

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Quelle & Haftungsausschluss

Alle Angaben ohne Gewähr. Schuss- und Schonzeiten stammen aus den offiziellen Quellen der Landesjagdverbände. Wenn Sie einen Fehler entdecken, schreiben Sie uns gerne an info@hunterco.de.