Jagdzeit
Brandgans St. Gallen
Die Brandgans (Tadorna tadorna) ist eine auffallend kontrastreich gezeichnete Halbgans mit weißem Körper, schwarzem Kopf, breitem rostbraunem Brustband und korallenrotem Schnabel. In Deutschland ist sie nach Bundesnaturschutzgesetz und EU-Vogelschutzrichtlinie ganzjährig geschützt und gehört nicht zu den bejagbaren Arten.
— Heute geschont
Wann darf Brandgans in St. Gallen bejagt werden?
Schusszeiten sind hervorgehoben. Geschonte Monate erscheinen als leere Reihen.
Genaue Daten
Für das aktuelle Jahr sind keine Schusszeiten hinterlegt.
Über Brandgans
Die Brandgans (Tadorna tadorna) erreicht eine Körperlänge von etwa 58 bis 67 Zentimetern und steht systematisch zwischen den Echten Enten und den Gänsen. Sie ist die wichtigste Halbgans Europas und ihr Schwerpunkt liegt klar an der Küste: Sie brütet vor allem an flachen Sand- und Wattküsten der Nord- und westlichen Ostsee sowie an salzigen und brackigen Steppenseen Asiens, in den letzten Jahrzehnten haben sich auch einzelne Brutvorkommen im Binnenland etabliert. Verwechslungen mit den jagdbaren Anatiden sind durch das kräftige rostbraune Brustband, den schwarzgrünen Kopf und den roten Schnabel praktisch ausgeschlossen.
Besonders charakteristisch ist das Zugverhalten: Brandgänse aus weiten Teilen Europas sammeln sich zum sogenannten Mauserzug im deutschen Wattenmeer, vor allem am Großen Knechtsand zwischen Weser- und Elbmündung. Während der Vollmauser im Hochsommer verlieren sie ihre Schwungfedern gleichzeitig und sind für mehrere Wochen flugunfähig, weshalb sich dort in Spitzenjahren ein großer Teil des nordwesteuropäischen Bestandes konzentriert. Im Winter weicht ein Teil der Vögel in die Niederlande, nach Südengland und Westfrankreich aus, andere bleiben an der deutschen Nordseeküste.
Für die jagdpraktische Einordnung ist die Rechtslage eindeutig: Die Brandgans ist heute in den meisten nord- und mitteleuropäischen Ländern ganzjährig geschützt. In Deutschland fällt sie als europäische Vogelart automatisch unter den besonderen Artenschutz nach § 7 Bundesnaturschutzgesetz und ist im Katalog der bejagbaren Arten des Deutschen Jagdverbandes nicht enthalten. Sie darf nicht bejagt werden. Die Art profitiert vom Schutzregime und vom Schutz ihrer Mauserplätze, gleichzeitig macht die starke räumliche Konzentration der Mauser- und Winterbestände auf wenige Wattflächen sie für Störungen besonders anfällig. Im Revieralltag bedeutet das vor allem sichere Ansprache und konsequente Rücksichtnahme an Küste, Wattenmeer und Mündungsgebieten.
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Quelle & Haftungsausschluss
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