Jagdzeit
Säger Thurgau
Die Säger sind eine Gruppe spezialisierter Tauchenten aus den Gattungen Mergus und Mergellus, in Mitteleuropa vertreten durch Gänsesäger, Mittelsäger und Zwergsäger. Kennzeichnend ist der schmale, am Rand sägeartig gezähnte Schnabel mit kräftigem Hakennagel an der Spitze, der den Vögeln das Festhalten glitschiger Beutefische erlaubt. Säger sind reine Fischjäger, die ihre Nahrung tauchend unter Wasser erbeuten, und besiedeln klare, fischreiche Fließgewässer, Seen sowie geschützte Küstenabschnitte. In Deutschland unterliegen alle drei Arten zwar formal dem Jagdrecht, sind jedoch ganzjährig geschont und nach Bundesnaturschutzgesetz sowie EU-Vogelschutzrichtlinie streng geschützt.
— Heute geschont
Wann darf Säger in Thurgau bejagt werden?
Schusszeiten sind hervorgehoben. Geschonte Monate erscheinen als leere Reihen.
Genaue Daten
Für das aktuelle Jahr sind keine Schusszeiten hinterlegt.
Über Säger
Die Säger bilden innerhalb der Entenvögel eine ökologisch eigenständige Gruppe von Fischjägern. Ihren Namen verdanken sie dem schmalen, langgestreckten Schnabel, dessen Ränder mit sägeartigen Hornzähnen besetzt sind. An der Spitze sitzt ein deutlicher Hakennagel, mit dem die Vögel auch glatte Beute sicher greifen. Die Hauptnahrung besteht aus Fisch, bei kleineren Arten ergänzt durch Krebse, Frösche und Wasserinsekten.
In Mitteleuropa treten drei Arten regelmäßig auf. Der Gänsesäger (Mergus merganser) ist mit einer Körperlänge von rund 58 bis 70 Zentimetern der größte Vertreter der Gruppe. Das Männchen zeigt im Prachtkleid einen schwarz wirkenden Kopf mit grünlichem Glanz, einen weiß bis lachsrosa überhauchten Körper und einen leuchtend roten Schnabel. Er brütet als Höhlenbrüter bevorzugt in alten Schwarzspechthöhlen, nimmt aber auch Felsspalten, Uferböschungen, Dachräume und künstliche Nistkästen an. In Deutschland brütet er vor allem an klaren Alpenflüssen und in Schleswig-Holstein, im Winter weiten sich die Bestände durch nordeuropäische Wintergäste deutlich aus.
Der Mittelsäger (Mergus serrator) ist etwa stockentengroß und damit kleiner als der Gänsesäger. Das Männchen trägt im Prachtkleid einen dunkelgrünen, abstehenden Federschopf, eine rotbraune, dunkel gestrichelte Brust und weiße Halsringe. Im Gegensatz zum höhlenbrütenden Gänsesäger nistet der Mittelsäger am Boden, meist in dichter Ufervegetation oder zwischen Steinen. Sein deutscher Brutverbreitungsschwerpunkt liegt an der Ostseeküste Schleswig-Holsteins und Mecklenburg-Vorpommerns mit etwa 340 bis 410 Brutpaaren; ansonsten ist er Wintergast an Küsten und größeren Binnengewässern.
Der Zwergsäger (Mergellus albellus) ist der kleinste Vertreter und gehört in eine eigene Gattung. Das Männchen im Prachtkleid wirkt überwiegend weiß mit feinen schwarzen Linien und einem schwarzen Augenfleck, weshalb er im jagdlichen Sprachgebrauch auch „Nonnen-Säger“ genannt wird. Er brütet in der borealen Taiga Skandinaviens und Russlands und erscheint in Deutschland von Oktober bis April als regelmäßiger Wintergast, mit Schwerpunkten an der Ostseeküste Mecklenburg-Vorpommerns, am Unteren Niederrhein sowie an größeren Stauseen und Talsperren.
Als Lebensraum bevorzugen alle drei Arten klare, sauerstoffreiche und fischreiche Gewässer. Der Gänsesäger ist eng an strukturreiche Fließgewässer und Voralpenseen gebunden, der Mittelsäger an flache Küstenabschnitte mit Brackwasser, der Zwergsäger an ruhige Binnengewässer, Auen und geschützte Buchten. Tauchgänge führen meist nur wenige Meter tief, dauern jedoch oft eine halbe Minute oder länger.
Wirtschaftliche Konflikte bestehen vor allem mit der Teichwirtschaft und mit Angelfischerei-Verbänden, besonders im Alpenraum und im süddeutschen Forellengebiet. Fischereivertreter fordern dort seit Jahren eine Lockerung des Schutzstatus oder zumindest Vergrämungsmöglichkeiten. Wissenschaftliche Untersuchungen weisen demgegenüber darauf hin, dass Säger überwiegend kleinere Weißfische erbeuten und sich der nachweisbare Einfluss auf wirtschaftlich relevante Fischbestände in vielen Gewässern in Grenzen hält.
Rechtlich sind alle drei Arten in Deutschland nach Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt und stehen auf Anhang II der EU-Vogelschutzrichtlinie. Sie unterliegen zwar dem Bundesjagdgesetz, haben jedoch in allen Bundesländern eine ganzjährige Schonzeit und dürfen daher nicht bejagt werden. Der Gänsesäger wird in der bundesdeutschen Roten Liste der Brutvögel als gefährdet (Kategorie 3) geführt. Auch in Österreich und der Schweiz sind Säger ganzjährig geschont; Eingriffe sind dort nur über behördliche Ausnahmegenehmigungen, etwa zur Vergrämung an besonders empfindlichen Teichanlagen, möglich. Für den Revierinhaber ist die Hege daher auf störungsarme Schlaf- und Mauserplätze, den Erhalt naturnaher Ufer und das Belassen alter Höhlenbäume in Gewässernähe ausgerichtet.
Quellen
- Gänsesäger, Mittelsäger und Zwergsäger unterscheiden — jaegersprache.de
- Der Gänsesäger — NABU NRW (Jagdrecht und Schutzstatus)
- Gänsesäger (Mergus merganser) — Bayerisches Landesamt für Umwelt
- Artensteckbrief Gänsesäger — Bundesanstalt für Gewässerkunde
- Vogelporträt: Mittelsäger — NABU
- Mittelsäger (Mergus serrator) — Naturschutzgebiet Graswarder Heiligenhafen
- Vogelporträt: Zwergsäger — NABU
- Zwergsäger (Mergellus albellus) — Bayerisches Landesamt für Umwelt
- Der Gänsesäger — LBV Dingolfing (Konflikt mit Fischerei)
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