Thurgau

Jagdzeit

Spatelente Thurgau

Die Spatelente (Bucephala islandica) ist eine nordamerikanisch-isländische Tauchente und in der DACH-Region ein extrem seltener Ausnahmegast. Ihr natürliches Verbreitungsgebiet liegt im nordwestlichen Nordamerika, in Teilen Ostkanadas, im Südwesten Grönlands sowie auf Island, wo sie als einzige Population Europas ganzjährig vorkommt. In Mitteleuropa wurde sie historisch nur in wenigen, dokumentierten Einzelfällen nachgewiesen. Im deutschen Jagdrecht unterliegt sie dem Jagdgesetz, ist jedoch ganzjährig geschont und darf nicht bejagt werden.

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Wann darf Spatelente in Thurgau bejagt werden?

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Genaue Daten

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Über Spatelente

Die Spatelente (Bucephala islandica) gehört zu den Tauchenten und steht der heimischen Schellente sehr nahe, beide bilden zusammen die Gattung Bucephala. Für Jägerinnen und Jäger in der DACH-Region ist sie keine reguläre Wildart, sondern ein Ausnahmegast, dessen Beobachtung dokumentiert und nicht in jagdliches Handeln überführt werden sollte.

Natürliches Verbreitungsgebiet: Die Spatelente brütet hauptsächlich im nordwestlichen Nordamerika, von Alaska südwärts bis Oregon und Wyoming, dazu in einer kleinen, isolierten Population im östlichen Kanada. Außerhalb Nordamerikas brütet sie im Südwesten Grönlands sowie auf Island. Auf Island, besonders im Bereich des Sees Mývatn, lebt die einzige ganzjährig in Europa vorkommende Population. Im Winter zieht ein Teil der Vögel an geschützte Küstengewässer oder bleibt auf offenen Binnengewässern.

Ausnahmesichtungen in Mitteleuropa: Außerhalb Islands und Skandinaviens ist die Spatelente in Europa nur als Irrgast nachgewiesen. Für Mitteleuropa existieren wenige historische Belege; klassischerweise wird ein im März 1853 bei Hiddensee erlegtes Männchen als gesicherter mitteleuropäischer Nachweis genannt. Auch aus Belgien, Polen und Tschechien sind vereinzelte Beobachtungen bekannt. Häufiger, aber dennoch selten, tritt die Art als Irrgast in Großbritannien und Norwegen auf. Trifft eine Sichtung in Deutschland, Österreich oder der Schweiz auf, ist sie als Seltenheit den zuständigen Avifaunistischen Kommissionen zur Dokumentation zu melden.

Unterscheidung von der Schellente: Im Feld kommt eine Verwechslung mit der Schellente (Bucephala clangula) in Betracht. Sicher unterscheidbar sind nur ausgefärbte Männchen im Prachtkleid. Das Spatelenten-Männchen zeigt einen violett bis purpurn schimmernden Kopf, das Schellenten-Männchen einen grünlich glänzenden, schwarz wirkenden Kopf. Der weiße Fleck zwischen Schnabel und Auge ist bei der Spatelente sichelförmig, deutlich nach oben verlängert und endet spitz oberhalb des Auges, bei der Schellente ist er kreisrund und liegt vor dem Auge. Zusätzlich wirkt die Spatelente etwas dunkler an den Flanken und zeigt eine andere Zeichnung der Schulter. Weibchen, Jungvögel und nicht ausgefärbte Männchen beider Arten sind im Feld praktisch nicht sicher zu trennen; eine Bestimmung sollte in solchen Fällen mit Vorbehalt erfolgen.

Schutzstatus und jagdliche Praxis: Die Spatelente unterliegt in Deutschland dem Bundesjagdgesetz, ist jedoch ganzjährig geschont. Es gibt keine Jagdzeit. Sie darf nicht erlegt, nicht gefangen und nicht in ihren Lebensstätten gestört werden. Aufgrund der hohen Verwechslungsgefahr mit der Schellente ist bei der Ansprache von Tauchenten auf Binnen- und Küstengewässern besondere Sorgfalt geboten. Bei Unsicherheit gilt der jagdliche Grundsatz, im Zweifel nicht zu schießen. Eine begründete Sichtung sollte fotografisch dokumentiert und der zuständigen Seltenheitenkommission gemeldet werden, um den seltenen Nachweis fachlich zu sichern.

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Quelle & Haftungsausschluss

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