Haut-Rhin

Jagdzeit

Bisamratte Haut-Rhin

Die Bisamratte (Ondatra zibethicus), kurz Bisam, ist ein ursprünglich nordamerikanisches Nagetier aus der Unterfamilie der Wühlmäuse, das in Mitteleuropa seit 1905 als Neozoon auftritt. Sie gilt als invasive gebietsfremde Art und steht seit 2017 auf der Unionsliste der EU-Verordnung 1143/2014.

Heute geschont

Wann darf Bisamratte in Haut-Rhin bejagt werden?

Schusszeiten sind hervorgehoben. Geschonte Monate erscheinen als leere Reihen.

Januar
Geschont
Februar
Geschont
März
Geschont
April
Geschont
Mai
Geschont
Juni
Geschont
Juli
Geschont
August
Geschont
September
Geschont
Oktober
Geschont
November
Geschont
Dezember
Geschont

Genaue Daten

  • rat musqué · toute chasse autorisée · rat musqué

    • 2023-08-232024-02-01

Über Bisamratte

Die Bisamratte besiedelt nahezu alle Süßgewässer mit konstantem Wasserstand, darunter Seen, Teiche, Flüsse, Gräben und überstaute Niederungen, sofern ausreichend Wasser- und Ufervegetation vorhanden ist und sich Erdbaue in den Uferböschungen anlegen lassen. Mit rund 35 Zentimetern Körperlänge, einem etwa 25 Zentimeter langen, seitlich abgeflachten und nahezu unbehaarten Schwanz sowie einem Gewicht von etwa 0,8 bis 1,6 Kilogramm ist sie deutlich kleiner als Nutria und Biber. Sie lebt überwiegend dämmerungs- und nachtaktiv, schwimmt und taucht hervorragend und ernährt sich vor allem von Wasser- und Uferpflanzen wie Schilf, Rohrkolben und Seerosen.

Der Ursprung der mitteleuropäischen Bestände geht auf das Jahr 1905 zurück, als Fürst Colloredo-Mansfeld einige Tiere bei Prag aussetzte. Von dort breitete sich die Art mit hoher Reproduktionsrate, bis zu drei Würfen pro Jahr, in alle Himmelsrichtungen aus und besiedelt heute große Teile Eurasiens. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht verursachen die weitläufigen Erdbaue der Bisamratten Schäden an Dämmen, Deichen und Uferbefestigungen; in Naturschutzgebieten tragen sie zur Schädigung von Röhrichten und Wasserpflanzenbeständen bei und können bedrohte Großmuschelbestände beeinträchtigen.

Die Bestandsregulierung erfolgt in den deutschsprachigen Ländern ganzjährig und stützt sich nach den Vorgaben der Bundesartenschutzverordnung und der EU-Verordnung 1143/2014 vor allem auf die Fallenjagd, ergänzt durch Schussjagd, wo dies zulässig ist. Eingesetzt werden vor allem Lebendfallen und Schlagfallen, die unbeabsichtigte Beifänge weitgehend ausschließen müssen; Lebendfallen sind mindestens morgens und abends zu kontrollieren. Zur sicheren Ansprache lohnt sich der Vergleich mit den Verwechslungsarten: Die Nutria ist deutlich größer und trägt einen runden, drehrunden Schwanz, der Biber ist nochmals erheblich schwerer und besitzt die breite, waagerecht abgeflachte Kelle. Die Bisamratte erkennt man am kompakten Körperbau und am schmalen, senkrecht seitlich abgeplatteten Ruderschwanz.

Weitere Tierarten in Haut-Rhin

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Quelle & Haftungsausschluss

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