Jagdzeit
Hermelin Haut-Rhin
Das Hermelin (Mustela erminea), auch Großes Wiesel genannt, ist eine kleine heimische Marderart mit auffallendem Saisonfellwechsel. Es bewohnt vorwiegend Offen- und Halboffenlandschaften und ist auch im weißen Winterkleid stets an seiner schwarzen Schwanzspitze sicher zu erkennen.
— Heute geschont
Wann darf Hermelin in Haut-Rhin bejagt werden?
Schusszeiten sind hervorgehoben. Geschonte Monate erscheinen als leere Reihen.
Genaue Daten
toute chasse autorisée
- 2023-08-23 → 2024-02-01
Über Hermelin
Das Hermelin (Mustela erminea) zählt zu den kleinsten heimischen Raubtieren aus der Familie der Marder (Mustelidae). Rüden erreichen rund 17 bis 33 cm Körperlänge bei einem Schwanz von 4 bis 12 cm, Fähen bleiben deutlich kleiner. Charakteristisch ist der Saisonfellwechsel: Im Sommer zeigt das Tier eine braune Oberseite mit weißer Unterseite, im Winter wird das Fell in weiten Teilen des Verbreitungsgebiets vollständig weiß. Die schwarze Schwanzspitze bleibt jedoch ganzjährig erhalten und ist das sicherste Bestimmungsmerkmal.
Hermeline besiedeln eine Vielzahl von Habitaten, meiden aber geschlossene Wälder. Bevorzugt werden strukturreiche Offen- und Halboffenlandschaften mit Wiesen, Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Lesesteinhaufen sowie wassernahe Lebensräume. Entscheidend ist nicht die Biotopstruktur an sich, sondern das Vorkommen von Scher-, Erd- und Feldmäusen, die den Hauptteil der Nahrung stellen. Ergänzend werden Kaninchen, Ratten, Vögel und Eier erbeutet. Das Hermelin ist tag- und nachtaktiv und führt eine einzelgängerische Lebensweise auf zum Teil sehr großen Streifgebieten.
Vom kleineren Mauswiesel (Mustela nivalis) unterscheidet sich das Hermelin durch seine etwa doppelte Größe, den längeren Schwanz und vor allem die schwarze Schwanzspitze, die dem Mauswiesel fehlt. Auch der jahreszeitliche Wechsel ins weiße Winterkleid ist beim Mauswiesel deutlich seltener und schwächer ausgeprägt. Vom Iltis (Mustela putorius) trennt es die deutlich geringere Größe, der schlankere, gestrecktere Körper sowie das Fehlen der charakteristischen hellen Gesichtsmaske mit dunklem Augenstreif. Der jagdrechtliche und naturschutzrechtliche Status ist innerhalb der DACH-Region uneinheitlich geregelt und unterscheidet sich zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie zwischen einzelnen Bundesländern und Kantonen; verbindlich sind stets die jeweils gültigen landesrechtlichen Bestimmungen.
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Quelle & Haftungsausschluss
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