Jagdzeit
Kormoran Niederösterreich
Der Kormoran (Phalacrocorax carbo) ist ein knapp gänsegroßer, überwiegend schwarz gefiederter Wasservogel mit kräftigem Hakenschnabel und ausgeprägtem Tauchverhalten. Er unterliegt dem allgemeinen Schutz der EU-Vogelschutzrichtlinie, wird jedoch in mehreren Bundesländern über artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnungen zur Abwehr fischereiwirtschaftlicher Schäden bewirtschaftet.
— Heute geschont
Wann darf Kormoran in Niederösterreich bejagt werden?
Schusszeiten sind hervorgehoben. Geschonte Monate erscheinen als leere Reihen.
Genaue Daten
Beachte Verordnung
Für das aktuelle Jahr sind keine Schusszeiten hinterlegt.
NÖ Kormoran- und Graureiher-Verordnung! Quelle: https://www.noejagdverband.at/wp-content/uploads/Schuszzeiten-NOE-2024-1.pdf
Über Kormoran
Der Kormoran ist eng an Gewässer gebunden und brütet in Kolonien an Meeresküsten sowie an größeren Flüssen und Seen des Binnenlandes. Sein Lebensraum reicht von Brackwasserzonen und Wattenmeer über Talsperren und Baggerseen bis zu langsam strömenden Flussabschnitten mit ausreichendem Fischbestand. Als ausgezeichneter Taucher erbeutet er fast ausschließlich Fische und zeigt eine hohe Anpassungsfähigkeit an unterschiedliche Gewässertypen.
Nach starker Verfolgung war die Art in weiten Teilen des mitteleuropäischen Binnenlandes um 1920 nahezu ausgerottet. Mit dem Schutz unter der EU-Vogelschutzrichtlinie setzte ab Mitte des 20. Jahrhunderts eine deutliche Bestandserholung und Wiederausbreitung ein. Heute brüten in Deutschland mehrere Zehntausend Paare, der europäische Bestand wird auf mehrere Hunderttausend Brutpaare geschätzt. Die EU-Kommission stuft den Erhaltungszustand inzwischen als günstig ein, weshalb die Unterarten P. c. carbo und P. c. sinensis nicht in Anhang I der Vogelschutzrichtlinie geführt werden.
Konflikte entstehen vor allem mit der Teichwirtschaft sowie mit Berufs- und Angelfischerei, weil konzentrierte Besatzfische und wandernde Fischbestände leicht zu erbeuten sind. Auf Grundlage des Artikels 9 der EU-Vogelschutzrichtlinie und über landesrechtliche Verordnungen, etwa die bayerische Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung, sind in mehreren Ländern Vergrämung und Abschuss zu definierten Zeiten und im Umfeld von Gewässern zugelassen. Naturschutzverbände wie der NABU sehen flächige Bejagung kritisch und verweisen auf nichtletale Maßnahmen sowie auf den fortbestehenden Schutzstatus. Schon- und Jagdzeiten, räumliche Geltungsbereiche und das Erfordernis von Ausnahmegenehmigungen sind ausschließlich nach aktuellem Landesrecht und örtlichen Verordnungen zu beurteilen.
Quellen
- Kormoran (Art) — Wikipedia
- DJV spricht Klartext zu Konflikten mit Kormoran, Biber und Wolf — Deutscher Jagdverband
- Grundsatzposition Kormoran — NABU
- Rechtliche Situation des Kormorans — NABU Schleswig-Holstein
- Kormoranmanagement — Bayerisches Landesamt für Umwelt
- Bayerische Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung, § 1 Ausnahmen für Kormorane
- Zur Zulässigkeit der Tötung von Kormoranen — Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages
- Managing wildlife balance under the EU Birds Directive — FAO EIFAAC
- Great Cormorant Phalacrocorax carbo — BirdLife DataZone
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Quelle & Haftungsausschluss
Alle Angaben ohne Gewähr. Schuss- und Schonzeiten stammen aus den offiziellen Quellen der Landesjagdverbände. Wenn Sie einen Fehler entdecken, schreiben Sie uns gerne an info@hunterco.de.