Kormoran

Jagdzeit

Beachte Verordnung Niederösterreich

Der Kormoran (Phalacrocorax carbo) ist ein knapp gänsegroßer, überwiegend schwarz gefiederter Wasservogel mit kräftigem Hakenschnabel und ausgeprägtem Tauchverhalten. Er unterliegt dem allgemeinen Schutz der EU-Vogelschutzrichtlinie, wird jedoch in mehreren Bundesländern über artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnungen zur Abwehr fischereiwirtschaftlicher Schäden bewirtschaftet.

Heute geschont

Wann darf Beachte Verordnung in Niederösterreich bejagt werden?

Schusszeiten sind hervorgehoben. Geschonte Monate erscheinen als leere Reihen.

Januar
Geschont
Februar
Geschont
März
Geschont
April
Geschont
Mai
Geschont
Juni
Geschont
Juli
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August
Geschont
September
Geschont
Oktober
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November
Geschont
Dezember
Geschont

Genaue Daten

  • Für das aktuelle Jahr sind keine Schusszeiten hinterlegt.

    NÖ Kormoran- und Graureiher-Verordnung! Quelle: https://www.noejagdverband.at/wp-content/uploads/Schuszzeiten-NOE-2024-1.pdf

Alle Kormoran-Unterarten in Niederösterreich

Über Kormoran

Der Kormoran ist eng an Gewässer gebunden und brütet in Kolonien an Meeresküsten sowie an größeren Flüssen und Seen des Binnenlandes. Sein Lebensraum reicht von Brackwasserzonen und Wattenmeer über Talsperren und Baggerseen bis zu langsam strömenden Flussabschnitten mit ausreichendem Fischbestand. Als ausgezeichneter Taucher erbeutet er fast ausschließlich Fische und zeigt eine hohe Anpassungsfähigkeit an unterschiedliche Gewässertypen.

Nach starker Verfolgung war die Art in weiten Teilen des mitteleuropäischen Binnenlandes um 1920 nahezu ausgerottet. Mit dem Schutz unter der EU-Vogelschutzrichtlinie setzte ab Mitte des 20. Jahrhunderts eine deutliche Bestandserholung und Wiederausbreitung ein. Heute brüten in Deutschland mehrere Zehntausend Paare, der europäische Bestand wird auf mehrere Hunderttausend Brutpaare geschätzt. Die EU-Kommission stuft den Erhaltungszustand inzwischen als günstig ein, weshalb die Unterarten P. c. carbo und P. c. sinensis nicht in Anhang I der Vogelschutzrichtlinie geführt werden.

Konflikte entstehen vor allem mit der Teichwirtschaft sowie mit Berufs- und Angelfischerei, weil konzentrierte Besatzfische und wandernde Fischbestände leicht zu erbeuten sind. Auf Grundlage des Artikels 9 der EU-Vogelschutzrichtlinie und über landesrechtliche Verordnungen, etwa die bayerische Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung, sind in mehreren Ländern Vergrämung und Abschuss zu definierten Zeiten und im Umfeld von Gewässern zugelassen. Naturschutzverbände wie der NABU sehen flächige Bejagung kritisch und verweisen auf nichtletale Maßnahmen sowie auf den fortbestehenden Schutzstatus. Schon- und Jagdzeiten, räumliche Geltungsbereiche und das Erfordernis von Ausnahmegenehmigungen sind ausschließlich nach aktuellem Landesrecht und örtlichen Verordnungen zu beurteilen.

Weitere Tierarten in Niederösterreich

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Quelle & Haftungsausschluss

Alle Angaben ohne Gewähr. Schuss- und Schonzeiten stammen aus den offiziellen Quellen der Landesjagdverbände. Wenn Sie einen Fehler entdecken, schreiben Sie uns gerne an info@hunterco.de.