Niederösterreich

Jagdzeit

Taucher Niederösterreich

Lappentaucher bilden die Vogelfamilie Podicipedidae. In der DACH-Region brüten regelmäßig fünf Arten: Haubentaucher, Zwergtaucher, Rothalstaucher, Schwarzhalstaucher und sehr selten der Ohrentaucher. Alle Arten sind nach europäischer Vogelschutzrichtlinie und Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Der Haubentaucher steht zwar in Deutschland im Bundesjagdgesetz, hat aber bundesweit ganzjährige Schonzeit; die übrigen Arten unterliegen ausschließlich dem Naturschutzrecht. Praktisch sind Taucher damit in der gesamten DACH-Region nicht zu bejagen.

Heute geschont

Wann darf Taucher in Niederösterreich bejagt werden?

Schusszeiten sind hervorgehoben. Geschonte Monate erscheinen als leere Reihen.

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Genaue Daten

  • Für das aktuelle Jahr sind keine Schusszeiten hinterlegt.

    Quelle: https://www.noejagdverband.at/wp-content/uploads/Schuszzeiten-NOE-2024-1.pdf

Über Taucher

Die Lappentaucher (Podicipedidae) sind eine weltweit verbreitete Familie kleiner bis mittelgroßer Wasservögel, die ihr gesamtes Leben nahezu vollständig auf dem Wasser verbringen. Charakteristisch sind die weit hinten am Körper sitzenden, kräftigen Beine sowie die Schwimmlappen statt klassischer Schwimmhäute: Beim Vorziehen des Fußes falten sich die Lappen zusammen, beim Rückwärtsbewegen klappen sie auf und erzeugen den Vortrieb. Diese Anatomie macht Lappentaucher zu hervorragenden Tauchern, an Land sind sie dagegen kaum bewegungsfähig. In der DACH-Region treten Ihnen am häufigsten Haubentaucher (Podiceps cristatus) und Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) entgegen. Der Haubentaucher erreicht eine Körperlänge von etwa 46 bis 51 Zentimetern und trägt im Brutkleid die namensgebende dunkle Federhaube und einen rotbraun-schwarzen Backenkragen. Der Zwergtaucher ist mit 23 bis 29 Zentimetern deutlich kleiner, im Brutkleid mit kastanienroten Wangen und Hals. Rothalstaucher (Podiceps grisegena) und Schwarzhalstaucher (Podiceps nigricollis) sind seltener und lokal verbreitet; der Ohrentaucher (Podiceps auritus) hat in Mitteleuropa nur sehr kleine, an den Rand seines Areals reichende Vorkommen.

Lappentaucher sind an Stehgewässer und langsam fließende Binnengewässer mit ausgeprägten Verlandungszonen gebunden. Sie besiedeln flache Seen, Altarme, Weiher, Teiche und Stauseen, sofern Schilfgürtel, Rohrkolbenbestände oder andere dichte Ufervegetation für den Nestbau vorhanden sind. Der Haubentaucher bevorzugt größere, klare Gewässer ab etwa fünf Hektar mit Schilfsaum und ausreichendem Fischbestand, während der Zwergtaucher auch kleine, gut bewachsene Teiche, Gräben und Tümpel annimmt. Das Nest ist eine schwimmende Plattform aus Wasserpflanzen und Schilfresten, die im Schutz der Verlandungszone an Halmen verankert wird. Bootsverkehr, hohe Wellenschlagbelastung und das Beseitigen von Schilfgürteln gehören zu den wichtigsten Beeinträchtigungen ihrer Bruthabitate. Im Winter verlagern viele Tiere auf größere, eisfreie Gewässer und küstennahe Bereiche; Teile der Population ziehen ins südliche Europa.

Auffällig und im Revier gut zu beobachten ist das hochritualisierte Balzverhalten, besonders beim Haubentaucher. Die Paare führen synchrone Tanzfiguren auf dem Wasser auf: Die Kopfschüttelzeremonie leitet die Balz ein, die Pinguinpose lässt beide Vögel Brust an Brust senkrecht aus dem Wasser steigen, und in der Pflanzenzeremonie überreichen sie sich gegenseitig Wasserpflanzen. Diese Rituale dienen der Paarbindung und beginnen oft schon im Spätwinter. Beim Tauchen erfolgt der Abtauchsprung kraftvoll mit leichtem Aufrichten des Körpers; die Tiere bleiben in der Regel weniger als 45 Sekunden unter Wasser und bewegen sich dabei zwei bis vier Meter unter der Oberfläche. Die Nahrung besteht beim Haubentaucher überwiegend aus kleinen Fischen bis etwa 200 Gramm Einzelgewicht, ergänzt durch Wasserinsekten und Amphibien. Zwergtaucher und Schwarzhalstaucher fressen vor allem Wasserinsekten, deren Larven und kleine Fische. Eine weitere Eigenheit ist das Verschlucken eigener Federn, die im Magen offenbar als Schutz gegen Fischgräten dienen.

Für Sie als Jägerin oder Jäger ist der Schutzkontext eindeutig. Alle europäischen Lappentaucher gelten nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit der EU-Vogelschutzrichtlinie als besonders geschützte Arten. Der Haubentaucher ist zwar in § 2 Bundesjagdgesetz als Federwild gelistet, hat aber bundesweit ganzjährige Schonzeit; eine widerrechtliche Bejagung erfüllt den Straftatbestand nach § 38 Bundesjagdgesetz. Zwergtaucher, Rothalstaucher, Schwarzhalstaucher und Ohrentaucher sind nicht im Bundesjagdgesetz aufgeführt und unterstehen ausschließlich dem Naturschutzrecht. Auch in Österreich und der Schweiz sind Lappentaucher in den jeweiligen Landesjagdgesetzen entweder ganzjährig geschont oder gar nicht aufgeführt. In der Praxis heißt das: Taucher sind in der gesamten DACH-Region nicht zu bejagen, sondern konsequent zu schonen. Bestandseinbrüche entstehen vor allem durch Verlust und Eintrübung geeigneter Bruthabitate, Wassersportstörungen während der Brutzeit, Prädation durch Mink und andere Neozoen sowie Ölverschmutzungen an Überwinterungsgewässern.

Weitere Tierarten in Niederösterreich

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Quelle & Haftungsausschluss

Alle Angaben ohne Gewähr. Schuss- und Schonzeiten stammen aus den offiziellen Quellen der Landesjagdverbände. Wenn Sie einen Fehler entdecken, schreiben Sie uns gerne an info@hunterco.de.