Oberösterreich

Jagdzeit

Fischotter Oberösterreich

Der Fischotter (Lutra lutra) ist ein an Gewässer gebundener Marder mit stromlinienförmigem Körper, kräftigem Ruderschwanz und dichtem Fell. Er steht unter strengem Schutz nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie sowie nach BNatSchG. Eine Bejagung ist in Deutschland und im gesamten DACH-Raum nicht zulässig.

Heute geschont

Wann darf Fischotter in Oberösterreich bejagt werden?

Schusszeiten sind hervorgehoben. Geschonte Monate erscheinen als leere Reihen.

Januar
Geschont
Februar
Geschont
März
Geschont
April
Geschont
Mai
Geschont
Juni
Geschont
Juli
Geschont
August
Geschont
September
Geschont
Oktober
Geschont
November
Geschont
Dezember
Geschont

Genaue Daten

  • Für das aktuelle Jahr sind keine Schusszeiten hinterlegt.

    Quelle: https://www.ooeljv.at/home/rund-um-die-jagd/gesetz-und-richtlinien/schuss-und-schonzeiten/

Über Fischotter

Der Fischotter (Lutra lutra) bewohnt strukturreiche Fließgewässer, Bäche, Flüsse, Seen und Teichlandschaften mit deckungsreichen Ufern. Er erreicht eine Körperlänge von bis zu rund 90 Zentimetern, dazu kommt ein muskulöser Schwanz von etwa 40 Zentimetern, das Gewicht liegt meist zwischen sieben und zwölf Kilogramm. Sein dichtes Fell isoliert ihn auch in kaltem Wasser, Schwimmhäute zwischen den Zehen machen ihn zu einem hervorragenden Schwimmer und Taucher. Er ernährt sich überwiegend von Fisch, ergänzend von Krebsen, Amphibien, Wasservögeln und kleinen Säugern.

Bis weit ins zwanzigste Jahrhundert wurde der Fischotter wegen seines Felles und als vermeintlicher Konkurrent der Fischerei intensiv verfolgt und galt in weiten Teilen Mitteleuropas als nahezu ausgerottet. Gewässerverbauung, Gewässerverschmutzung und insbesondere die Belastung mit PCB führten zusätzlich zu massiven Bestandseinbrüchen. Seit der gesetzlichen Unterschutzstellung, sauberer werdenden Gewässern und gezielten Schutzmaßnahmen erholt sich die Art langsam und besiedelt verlorene Lebensräume schrittweise zurück.

Für die Jagd ist der Fischotter heute ohne praktische Relevanz, da er nicht bejagt werden darf. Er ist nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie sowie nach BNatSchG streng geschützt. Mit der Rückkehr in alte Verbreitungsgebiete entstehen jedoch Konflikte mit der Teichwirtschaft und der Fischerei, da Fischotter besonders im Winter auf gut zugängliche Teichanlagen ausweichen und dort wirtschaftliche Schäden verursachen können. Für Jägerinnen und Jäger sind Wiedernachweise vor allem als Beobachtung und Monitoringbeitrag von Bedeutung, etwa über Trittsiegel, Losung an Brückenpfeilern oder Totfunde im Straßenverkehr.

Weitere Tierarten in Oberösterreich

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Quelle & Haftungsausschluss

Alle Angaben ohne Gewähr. Schuss- und Schonzeiten stammen aus den offiziellen Quellen der Landesjagdverbände. Wenn Sie einen Fehler entdecken, schreiben Sie uns gerne an info@hunterco.de.