Jagdzeit
Habicht Oberösterreich
Der Habicht (Accipiter gentilis) ist ein kraftvoller, kurzflügeliger Greifvogel mit breitem Schwanz und ausgeprägter weisser Überaugenbinde. Im gesamten DACH-Raum ist er ganzjährig geschont und darf nach Vogelschutzrecht nicht bejagt werden.
— Heute geschont
Wann darf Habicht in Oberösterreich bejagt werden?
Schusszeiten sind hervorgehoben. Geschonte Monate erscheinen als leere Reihen.
Genaue Daten
Für das aktuelle Jahr sind keine Schusszeiten hinterlegt.
Über Habicht
Der Habicht (Accipiter gentilis) ist ein kraftvoll gebauter mittelgrosser Greifvogel mit kurzen, breiten Flügeln, langem Schwanz und auffällig weisser Überaugenbinde. Die Weibchen erreichen etwa die Grösse eines Mäusebussards, während die kleineren Männchen, in der Waidmannssprache Terzel genannt, deutlich zierlicher bleiben. Vom häufig verwechselten Sperber unterscheidet sich der Habicht durch die deutlich kräftigere Statur, den breiteren Brustkorb und den runder wirkenden Schwanz. Er bewohnt Wälder aller Art, Feldgehölze und reich strukturierte Kulturlandschaften und ist zunehmend auch an Siedlungsrändern und in Parks grösserer Städte anzutreffen, wo er Tauben und Kaninchen erbeutet.
Als geschickter Ansitz, und Pirschjäger schlägt der Habicht überwiegend Vögel und kleine Säugetiere im Gewicht von etwa 50 Gramm bis rund einem Kilogramm. Damit zählt er klassisch zum Beutespektrum des Niederwildjägers, ist selbst jedoch keine bejagbare Art. Im gesamten DACH-Raum ist der Habicht ganzjährig geschont, in Deutschland unterliegt er zwar formal dem Bundesjagdgesetz, wird aber durch das Bundesnaturschutzgesetz und die EU-Vogelschutzrichtlinie streng geschützt. Jede Nachstellung ist eine Straftat.
In der Falknerei spielt der Habicht eine besondere Rolle. Er gilt als klassischer Beizvogel für die Niederwildbeize auf Hase, Wildkaninchen, Fasan und Krähenvögel und wurde von Falknern früher liebevoll als Kochsmeister bezeichnet. Die Falknerei ist als immaterielles Kulturerbe der UNESCO anerkannt und setzt im deutschsprachigen Raum eine separate Falknerprüfung zusätzlich zur Jägerprüfung voraus. Die Entnahme von Jungvögeln aus der Natur ist nur in eng begrenzten Einzelfällen und auf Antrag möglich.
Quelle & Haftungsausschluss
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