Jagdzeit
Luchs Oberösterreich
Der Eurasische Luchs (Lynx lynx) ist die größte Katzenart Europas, erkennbar an Pinselohren, Backenbart und kurzem Stummelschwanz. Im DACH-Raum ist er ganzjährig streng geschützt: Er steht in Anhang II und IV der FFH-Richtlinie und ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Eine Bejagung findet nicht statt.
— Heute geschont
Wann darf Luchs in Oberösterreich bejagt werden?
Schusszeiten sind hervorgehoben. Geschonte Monate erscheinen als leere Reihen.
Genaue Daten
Für das aktuelle Jahr sind keine Schusszeiten hinterlegt.
Über Luchs
Der Eurasische Luchs (Lynx lynx) bewohnt bevorzugt große, strukturreiche Wälder mit dichtem Unterholz, Altholzinseln, Lichtungen und felsigen Hängen. Er ist ein dämmerungs- und nachtaktiver Einzelgänger mit ausgedehnten Streifgebieten und gilt als Pirsch- und Lauerjäger. Sein Beutespektrum besteht in Mitteleuropa zu einem erheblichen Anteil aus Rehen, je nach Region ergänzt durch Gämsen, Rotwildkälber, Junghasen und gelegentlich Füchse. Eine Mahlzeit nutzt der Luchs über mehrere Nächte hinweg und kehrt wiederholt an den Riss zurück.
Im DACH-Raum war der Luchs Mitte des 19. Jahrhunderts weitgehend ausgerottet. Seit den 1970er Jahren ist die Art durch Wiederansiedlungsprojekte und Zuwanderung aus Nachbarländern wieder etabliert, etwa im Bayerischen Wald und Böhmerwald, im Harz, in den Alpen und im Jura sowie in jüngeren Vorhaben im Pfälzerwald und im Thüringer Wald. Die Bestände sind weiterhin klein, fragmentiert und durch Verkehrsunfälle, illegale Tötungen und genetische Isolation gefährdet. Konflikte entstehen vor allem mit der Weidetierhaltung, wenn einzelne Luchse Schafe auf waldnahen Weiden erbeuten; daneben wird der Einfluss des Luchses auf Reh- und Gamsbestände im Jagdwesen diskutiert.
Für Jagdausübende ist entscheidend: Der Luchs unterliegt im DACH-Raum dem strengen Artenschutzregime der FFH-Richtlinie und des nationalen Naturschutzrechts; in Deutschland fällt er zudem unter das Jagdrecht mit ganzjähriger Schonzeit. Fang und Tötung sind grundsätzlich verboten. Jägerinnen und Jäger leisten einen wichtigen Beitrag, indem sie sich aktiv am Monitoring beteiligen und Hinweise, Risse, Fotofallenbilder und genetische Proben an die zuständigen Stellen melden. Risse an Nutztieren werden von den zuständigen Behörden begutachtet; bei nachgewiesenem Luchsriss bestehen je nach Bundesland und Kanton Regelungen zum Schadensausgleich. Für Reviere mit Luchsvorkommen empfiehlt sich, das Streckenmanagement und die Schalenwildbejagung in Abstimmung mit den zuständigen Behörden an die Anwesenheit des Beutegreifers anzupassen.
Quelle & Haftungsausschluss
Alle Angaben ohne Gewähr. Schuss- und Schonzeiten stammen aus den offiziellen Quellen der Landesjagdverbände. Wenn Sie einen Fehler entdecken, schreiben Sie uns gerne an info@hunterco.de.