Oberösterreich

Jagdzeit

Mäusebussard Oberösterreich

Der Mäusebussard (Buteo buteo) ist ein mittelgrosser, kompakter Greifvogel mit kurzem, gerundetem Schwanz und einem auffallend variablen Federkleid von fast weiss bis dunkelbraun. Er ist der häufigste Greifvogel im DACH-Raum und ganzjährig geschont.

Heute geschont

Wann darf Mäusebussard in Oberösterreich bejagt werden?

Schusszeiten sind hervorgehoben. Geschonte Monate erscheinen als leere Reihen.

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Februar
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März
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April
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Mai
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Juni
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Juli
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August
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September
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Oktober
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November
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Dezember
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Genaue Daten

  • Für das aktuelle Jahr sind keine Schusszeiten hinterlegt.

Über Mäusebussard

Der Mäusebussard (Buteo buteo) ist ein mittelgrosser, kompakt gebauter Greifvogel mit einer Körperlänge von etwa 51 bis 57 Zentimetern und einer Flügelspannweite von 113 bis 128 Zentimetern. Charakteristisch sind der relativ kurze, an den Enden gerundete Schwanz und die im Segelflug breit gefächerten Schwingen. Sein Federkleid variiert in einem Mass, wie es kein anderer mitteleuropäischer Vogel zeigt, von fast rein weissen über intermediäre bis zu sehr dunklen, fast schwarzbraunen Morphen. Er ist der häufigste Greifvogel im deutschsprachigen Raum, allein in Deutschland brüten Schätzungen zufolge zwischen 80.000 und 135.000 Paaren.

Als typischer Bewohner halboffener Kulturlandschaften besiedelt der Mäusebussard Waldränder, Feldgehölze und Auwälder in unmittelbarer Nachbarschaft zu Wiesen, Äckern und Heideflächen, wo er jagt. Er ist überwiegend Ansitzjäger und nutzt Pfähle, Zaunpfosten, einzelne Bäume oder erhöhte Warten, um aus dem Stand auf Kleinsäuger zu stossen. Hauptbeute sind Wühl, und Feldmäuse, bei niedriger Mäusedichte weicht er auf Frösche, Eidechsen, Regenwürmer und gelegentlich Aas aus. Vom ähnlich grossen Rotmilan unterscheidet er sich durch den ungegabelten, kürzeren Schwanz, vom Habicht durch die deutlich breiteren, im Kreisflug ausgespreizten Schwingen.

Für Jägerinnen und Jäger ist der Mäusebussard ein vertrauter Anblick im Revier, hat jedoch keine jagdliche Nutzung. In Deutschland unterliegt er zwar formal dem Bundesjagdgesetz, ist aber wie alle heimischen Greifvögel über das Bundesnaturschutzgesetz und die EU-Vogelschutzrichtlinie streng geschützt und ganzjährig geschont. In Österreich gilt er als Wild mit ganzjähriger Schonzeit, in der Schweiz zählt er gemäss Jagdgesetz zu den nicht jagdbaren Arten. Nachstellung, Fang oder Tötung sind strafbar. Als wichtiger Regulator von Mäusebeständen leistet die Art einen messbaren Beitrag in land, und forstwirtschaftlich geprägten Revieren.

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Quelle & Haftungsausschluss

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