Oberösterreich

Jagdzeit

Wolf Oberösterreich

Der Wolf (Canis lupus) ist die wildlebende Stammform unserer Haushunde und mit einem Gewicht von rund 30 bis 50 Kilogramm das größte heimische Beutegreifertier. In den vergangenen Jahren stand er in Anhang II und IV der FFH-Richtlinie und damit unter strengem Schutz. Inzwischen wird der Schutzstatus auf EU-Ebene und in der nationalen Gesetzgebung neu bewertet, und der Wolf hat sich seit Anfang der 2000er Jahre eigenständig in den DACH-Raum zurückgekehrt.

Heute geschont

Wann darf Wolf in Oberösterreich bejagt werden?

Schusszeiten sind hervorgehoben. Geschonte Monate erscheinen als leere Reihen.

Januar
Geschont
Februar
Geschont
März
Geschont
April
Geschont
Mai
Geschont
Juni
Geschont
Juli
Geschont
August
Geschont
September
Geschont
Oktober
Geschont
November
Geschont
Dezember
Geschont

Genaue Daten

  • Für das aktuelle Jahr sind keine Schusszeiten hinterlegt.

Über Wolf

Der Wolf (Canis lupus) ähnelt einem kräftigen Schäferhund, ist hochbeinig, hat eine gerade Rückenlinie, einen breiten Brustkorb und einen relativ kurzen, herabhängenden Schwanz. Erwachsene Tiere wiegen in Mitteleuropa zwischen rund 30 und 50 Kilogramm, die Fellfärbung reicht von gelbgrau bis grau mit einem dunkleren Sattelfleck und schwarzer Schwanzspitze. Wölfe leben im Familienverband, dem Rudel, das aus dem Elternpaar, den Welpen des aktuellen Jahres und den Jährlingen des Vorjahres besteht und in Mitteleuropa Territorien von rund 150 bis 350 Quadratkilometern nutzt. Heranwachsende Tiere wandern in der Regel im Alter zwischen zehn und 22 Monaten ab und suchen sich ein eigenes Revier. Beutetiere sind vor allem Rehe, Rotwild, Wildschweine und Damwild, ergänzt durch Hasen und in einzelnen Fällen unzureichend geschützte Nutztiere.

In Deutschland galt der Wolf seit Mitte des 19. Jahrhunderts als ausgerottet. Im Jahr 2000 wurde in der sächsischen Lausitz das erste reproduzierende Wolfsrudel bestätigt; seither breitet sich die Art eigenständig aus Polen kommend nach Westen und Süden aus. Heute sind Wolfsterritorien in allen 16 Bundesländern nachgewiesen, mit Schwerpunkten in Sachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. In Österreich und in der Schweiz ist die Wiederbesiedlung über die Alpen und über die Karpaten-Dinarische Population erfolgt. Die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) führt für Deutschland das bundesweite Monitoring zusammen und veröffentlicht Daten zu Territorien, Reproduktionen, Totfunden und Nutztierschäden.

Mit der Ausbreitung sind Konflikte gewachsen. Die Zahl der durch Wölfe verletzten oder getöteten Nutztiere ist in Deutschland von rund 40 Tieren im Jahr 2006 auf zuletzt etwa 4.300 Tiere in rund 1.100 Übergriffen pro Jahr angestiegen, betroffen sind überwiegend Schafe und Ziegen. Wirksamer Herdenschutz mit hohen Elektrozäunen und Herdenschutzhunden gilt fachlich als beste Prävention, ist für viele kleine Betriebe aber organisatorisch und finanziell aufwendig. Daneben wird die Wirkung des Wolfes auf Rehwild, Rotwild und Damwild diskutiert, weil Beutegreifer Rückzugsverhalten, Raumnutzung und Streckenzusammensetzung beeinflussen.

Auf politischer Ebene hat sich der Rahmen zuletzt deutlich verändert. Die Berner Konvention und die FFH-Richtlinie der EU haben den Wolf von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabgestuft, die Änderung der FFH-Richtlinie ist im Frühjahr 2025 in Kraft getreten. In Deutschland ist der Wolf inzwischen in das Bundesjagdgesetz aufgenommen worden; die Länder können in Regionen mit hoher Wolfsdichte und günstigem Erhaltungszustand ein Bestandsmanagement einführen, der gesetzliche Rahmen für eine Jagdzeit liegt nach den jüngsten Beschlüssen zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober. Parallel besteht das Instrument der sogenannten Problemwolfsentnahme: Werden Nutztiere trotz Herdenschutz wiederholt gerissen, kann die zuständige Behörde im Einzelfall den Abschuss eines bestimmten Wolfes anordnen, jede Entnahme muss aber rechtlich genau begründet werden. Der Handel mit Wolfsteilen und Trophäen bleibt nach EU-Artenschutzrecht verboten.

Für Jägerinnen und Jäger im DACH-Raum bedeutet das vor allem eine zentrale Rolle im Monitoring: Sichtungen, Spuren im Schnee, Risse an Wild- und Nutztieren, Fotofallenbilder, Losungs- und Speichelproben sind die Grundlage für die genetische Individualisierung von Tieren und für die Abgrenzung benachbarter Territorien. Funde sollten zeitnah dokumentiert und an die zuständigen Landesstellen oder Wolfsberater gemeldet werden. Für die Reviergestaltung empfiehlt sich, das Streckenmanagement und die Schalenwildbejagung in Wolfsgebieten in Abstimmung mit den Landesbehörden anzupassen und sich frühzeitig über die jeweils gültigen Regelungen zu Entnahme, Schonzeit und Schadensausgleich zu informieren, da diese sich derzeit fortlaufend weiterentwickeln.

Weitere Tierarten in Oberösterreich

Wählen Sie eine andere Tierart, die in dieser Region bejagt wird.

Quelle & Haftungsausschluss

Alle Angaben ohne Gewähr. Schuss- und Schonzeiten stammen aus den offiziellen Quellen der Landesjagdverbände. Wenn Sie einen Fehler entdecken, schreiben Sie uns gerne an info@hunterco.de.