Stagione di caccia
Biber Basel-Landschaft
Der Europäische Biber (Castor fiber) ist mit 23 bis 30 kg das größte Nagetier Europas und lebt halbaquatisch an Gewässern. Er ist ganzjährig geschützt: Anhang II und IV der FFH-Richtlinie sowie streng geschützt nach Bundesnaturschutzgesetz. Eine reguläre Bejagung findet nicht statt.
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Informazioni su Biber
Der Europäische Biber (Castor fiber) bewohnt Fließgewässer, Seen und deren Uferzonen und prägt seinen Lebensraum aktiv. Er lebt monogam in Familienverbänden, ist dämmerungs- und nachtaktiv und hält keinen Winterschlaf. Als reiner Pflanzenfresser nutzt er rund 150 krautige und über 60 Gehölzarten und fällt vorzugsweise dünnere Bäume, um an Rinde und weiches Holz zu gelangen. Durch Dammbau hebt er den Wasserstand, schafft Feuchtbiotope und gilt als Schlüsselart für die Renaturierung von Auen.
Im 19. und frühen 20. Jahrhundert wurde der Biber in weiten Teilen Europas wegen seines Pelzes, des Bibergeils und des Fleisches nahezu ausgerottet. In Mitteleuropa überlebte lediglich eine kleine Restpopulation an der mittleren Elbe. Durch konsequenten Schutz und gezielte Wiederansiedlung seit Mitte des 20. Jahrhunderts hat sich der Bestand erholt: In Deutschland leben heute rund 40.000 Tiere, in Österreich etwa 9.000 und in der Schweiz rund 4.900. Diese Rückkehr gilt als eine der erfolgreichsten Artenschutzgeschichten in der DACH-Region.
Für Jagdausübende ist entscheidend: Der Biber unterliegt nicht dem Jagdrecht, sondern dem strengen Schutz der FFH-Richtlinie. Fang, Tötung sowie Beschädigung von Bauen und Dämmen sind grundsätzlich verboten. Mit der Ausbreitung wachsen jedoch Konflikte mit Land-, Forst- und Wasserwirtschaft, etwa durch Fraßschäden, unterhöhlte Ufer oder vernässte Flächen. Hier greift das Bibermanagement mit Beratung, Prävention und Schadensausgleich. In begründeten Einzelfällen sind nach Bundesnaturschutzgesetz Ausnahmegenehmigungen zur Entnahme möglich, um erhebliche wirtschaftliche Schäden abzuwenden.
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Fonte e note legali
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