Basel-Landschaft

Stagione di caccia

Wiesel Basel-Landschaft

Unter dem Sammelbegriff Wiesel werden im DACH-Raum die beiden kleinsten heimischen Marderartigen zusammengefasst: das Mauswiesel (Mustela nivalis) und das Hermelin oder Große Wiesel (Mustela erminea). Beide sind schlanke, kurzbeinige Mäusejäger der offenen und halboffenen Kulturlandschaft, lassen sich aber zuverlässig an Größe und Schwanzspitze unterscheiden.

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Quando si può cacciare Wiesel in Basel-Landschaft?

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Informazioni su Wiesel

Die heimischen Wieselarten gehören zu den kleinsten Beutegreifern Mitteleuropas. Das Mauswiesel erreicht nur etwa 11 bis 17 Zentimeter Kopf-Rumpf-Länge bei einem Gewicht von rund 30 bis 80 Gramm, während das Hermelin mit 17 bis 30 Zentimetern und 100 bis 250 Gramm deutlich kräftiger gebaut ist. Beide Arten besitzen einen langgestreckten, walzenförmigen Körper, der ihnen das Jagen in Mäusegängen ermöglicht. Hauptbeute sind Wühlmäuse und andere Kleinsäuger, das Hermelin schlägt gelegentlich auch Beute bis zur Größe junger Kaninchen.

Das zuverlässigste Bestimmungsmerkmal im Gelände ist die Schwanzspitze. Beim Hermelin ist sie das ganze Jahr über deutlich schwarz, auch im weißen Winterfell, das in höheren Lagen regelmäßig ausgebildet wird. Beim Mauswiesel fehlt diese schwarze Spitze, der Schwanz ist insgesamt kürzer und einfarbig braun. Ergänzend gibt die scharfe, gerade verlaufende Grenze zwischen brauner Oberseite und weißer Unterseite einen Hinweis: Beim Hermelin verläuft sie geradlinig, beim Mauswiesel oft unregelmäßig und ausgebuchtet.

Der Lebensraum beider Arten liegt in Offen- und Halboffenlandschaften. Hecken, Lesesteinhaufen, Trockenmauern, Krautsäume, Brachen und strukturreiche Wiesenränder bieten Deckung und Beuteangebot. Geschlossene Wälder werden gemieden. Damit sind Wiesel klassische Zeigerarten einer kleinteilig genutzten Kulturlandschaft, und ihr Vorkommen hängt eng mit dem Erhalt von Vernetzungselementen wie Hecken, Säumen und Kleinstrukturen zusammen.

Der jagdliche und rechtliche Status ist in der DACH-Region uneinheitlich. In Deutschland ist das Mauswiesel in den meisten Bundesländern ganzjährig geschont oder gar nicht mehr im Jagdrecht gelistet, ähnliches gilt vielerorts für das Hermelin, wobei einzelne Bundesländer wie Bayern noch eine Jagdzeit für das Hermelin vorsehen. In Österreich ist die Regelung Landessache: In einigen Bundesländern ist eine Bejagung möglich, in anderen besteht ganzjährige Schonung. In der Schweiz sind beide Arten geschützt und dürfen nicht bejagt werden, das Mauswiesel wird zudem auf der Roten Liste geführt. International stehen beide Arten unter dem Schutz der Berner Konvention.

Altre specie in Basel-Landschaft

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Fonte e note legali

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