Kormoran

Temporada de caza

Ausschließlich bei Vorlage eines Bescheids Salzburg

Der Kormoran (Phalacrocorax carbo) ist ein knapp gänsegroßer, überwiegend schwarz gefiederter Wasservogel mit kräftigem Hakenschnabel und ausgeprägtem Tauchverhalten. Er unterliegt dem allgemeinen Schutz der EU-Vogelschutzrichtlinie, wird jedoch in mehreren Bundesländern über artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnungen zur Abwehr fischereiwirtschaftlicher Schäden bewirtschaftet.

Hoy en veda

¿Cuándo se puede cazar Ausschließlich bei Vorlage eines Bescheids en Salzburg?

Los períodos hábiles aparecen destacados. Los meses en veda (Schonzeit) se muestran como filas vacías.

Januar
01.01.31.01.
Februar
01.02.28.02.
März
01.03.31.03.
April
01.04.30.04.
Mai
Geschont
Juni
Geschont
Juli
Geschont
August
Geschont
September
Geschont
Oktober
Geschont
November
Geschont
Dezember
Geschont

Fechas exactas

    • 2024-10-012025-04-30
    • 2025-10-012026-04-30

    Quelle: Salzburger Jägerschaft

Todas las subespecies de Kormoran en Salzburg

Sobre Kormoran

Der Kormoran ist eng an Gewässer gebunden und brütet in Kolonien an Meeresküsten sowie an größeren Flüssen und Seen des Binnenlandes. Sein Lebensraum reicht von Brackwasserzonen und Wattenmeer über Talsperren und Baggerseen bis zu langsam strömenden Flussabschnitten mit ausreichendem Fischbestand. Als ausgezeichneter Taucher erbeutet er fast ausschließlich Fische und zeigt eine hohe Anpassungsfähigkeit an unterschiedliche Gewässertypen.

Nach starker Verfolgung war die Art in weiten Teilen des mitteleuropäischen Binnenlandes um 1920 nahezu ausgerottet. Mit dem Schutz unter der EU-Vogelschutzrichtlinie setzte ab Mitte des 20. Jahrhunderts eine deutliche Bestandserholung und Wiederausbreitung ein. Heute brüten in Deutschland mehrere Zehntausend Paare, der europäische Bestand wird auf mehrere Hunderttausend Brutpaare geschätzt. Die EU-Kommission stuft den Erhaltungszustand inzwischen als günstig ein, weshalb die Unterarten P. c. carbo und P. c. sinensis nicht in Anhang I der Vogelschutzrichtlinie geführt werden.

Konflikte entstehen vor allem mit der Teichwirtschaft sowie mit Berufs- und Angelfischerei, weil konzentrierte Besatzfische und wandernde Fischbestände leicht zu erbeuten sind. Auf Grundlage des Artikels 9 der EU-Vogelschutzrichtlinie und über landesrechtliche Verordnungen, etwa die bayerische Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung, sind in mehreren Ländern Vergrämung und Abschuss zu definierten Zeiten und im Umfeld von Gewässern zugelassen. Naturschutzverbände wie der NABU sehen flächige Bejagung kritisch und verweisen auf nichtletale Maßnahmen sowie auf den fortbestehenden Schutzstatus. Schon- und Jagdzeiten, räumliche Geltungsbereiche und das Erfordernis von Ausnahmegenehmigungen sind ausschließlich nach aktuellem Landesrecht und örtlichen Verordnungen zu beurteilen.

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Fuente y aviso legal

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