Période de chasse
Braunbär Tirol
Der Braunbär (Ursus arctos) ist Europas größtes Landraubtier mit einem ausgeprägten Schulterbuckel und kräftigen, nicht einziehbaren Krallen. Im DACH-Raum ist er ganzjährig streng geschützt: Er steht in Anhang II und IV der FFH-Richtlinie und ist nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Eine Bejagung findet nicht statt.
— Fermée aujourd'hui
Quand peut-on chasser le Braunbär en Tirol ?
Les périodes d'ouverture sont mises en évidence. Les mois de fermeture (Schonzeit) apparaissent comme des lignes vides.
Dates exactes
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À propos du Braunbär
Der Braunbär (Ursus arctos) bewohnt bevorzugt strukturreiche Berg- und Mischwälder mit dichter Strauch- und Krautschicht. Er ist Einzelgänger, vorwiegend dämmerungs- und nachtaktiv und legt im Streifgebiet weite Strecken zurück; Männchen nutzen Reviere von mehreren hundert bis über tausend Quadratkilometern. Als Allesfresser ernährt er sich überwiegend pflanzlich von Beeren, Früchten, Wurzeln, Eicheln, Bucheckern und Pilzen, ergänzt durch Insekten, Aas und gelegentlich größere Beute. Im Winter zieht er sich in eine Höhle, einen Wurzelteller oder eine selbstgegrabene Mulde zurück und hält eine Winterruhe, während der Herzschlag und Atmung sinken, die Körpertemperatur jedoch nur wenig fällt.
Im DACH-Raum war der Braunbär bis ins 19. Jahrhundert weit verbreitet, wurde dann aber durch intensive Bejagung und Lebensraumverlust nahezu ausgerottet. Heute bestehen nur noch kleine, dauerhaft besiedelte Vorkommen in den südlichen Ostalpen sowie in angrenzenden Regionen Italiens und Sloweniens. Einzelne wandernde Tiere können im Alpenraum gelegentlich auch in Bayern, in Österreich oder in der Schweiz auftauchen, ohne dass dort stabile Populationen leben. Europaweit liegt der Gesamtbestand bei rund 17.000 Tieren, im Alpenraum jedoch nur im niedrigen dreistelligen Bereich.
Für Jagdausübende ist entscheidend: Der Braunbär unterliegt im DACH-Raum nicht der regulären Bejagung, sondern dem strengen Artenschutzregime der FFH-Richtlinie und des nationalen Naturschutzrechts. Fang und Tötung sind grundsätzlich verboten. Begegnungen mit Bären führen regelmäßig zu Konflikten mit Weidewirtschaft, Imkerei und Tourismus. Für sogenannte Problembären, die wiederholt Schäden verursachen oder ihre Scheu vor dem Menschen verlieren, sehen die zuständigen Behörden abgestufte Managementpläne vor, die von Vergrämung über Fang bis hin zu behördlich angeordneten Entnahmen als letztem Mittel reichen. Für Reviere im Alpenraum bedeutet die Anwesenheit eines Bären in erster Linie Beobachtung, Dokumentation und Meldung an die Behörden.
Sources
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Source et avertissement
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