Période de chasse
Großtrappe Schleswig-Holstein
Die Großtrappe (Otis tarda) ist mit bis zu 15 Kilogramm Gewicht beim Hahn einer der schwersten flugfähigen Vögel Europas. Sie ist in Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt und steht auf der Roten Liste Deutschlands in Kategorie 1, vom Aussterben bedroht, und unterliegt damit ganzjährig strengstem Schutz.
— Fermée aujourd'hui
Quand peut-on chasser le Großtrappe en Schleswig-Holstein ?
Les périodes d'ouverture sont mises en évidence. Les mois de fermeture (Schonzeit) apparaissent comme des lignes vides.
Dates exactes
Aucune période d'ouverture enregistrée pour l'année en cours.
À propos du Großtrappe
Die Großtrappe bewohnt weiträumig offene Landschaften. Ursprünglich besiedelte sie eurasische Steppen auf Schwarzerdeböden, im mitteleuropäischen Kulturraum lebt sie heute in der offenen Feldflur, auf extensiv genutzten Wiesen, Kulturlandschaften und Brachen. Der Vogel benötigt großflächige, übersichtliche Habitate ohne vertikale Strukturen, damit er Gefahren früh erkennen kann. Hähne erreichen Körperlängen um 105 Zentimeter und Spannweiten bis 240 Zentimeter, Hennen bleiben mit bis zu rund 5 Kilogramm deutlich kleiner. Bekannt ist die spektakuläre Balz der Hähne, die ihr weißes Untergefieder zur Schauradform aufstellen.
Die Bestandssituation in Deutschland ist dramatisch. Von ehemals weiter Verbreitung schrumpfte die Population bis 1997 auf einen Tiefstand von rund 57 Vögeln in wenigen Restvorkommen. Hauptursachen waren die Intensivierung der Landwirtschaft, der Verlust offener Feldflur, Gelegeverluste durch Maschineneinsatz, Prädation sowie Verluste an Freileitungen. Durch konsequente Schutzarbeit, getragen vor allem vom Förderverein Großtrappenschutz, sowie EU-LIFE- und ELER-Projekten konnte der Bestand bis in die 2020er Jahre auf mehrere Hundert Tiere anwachsen. Maßnahmen umfassen Gelegeschutz, Aufzucht und Auswilderung von Jungvögeln, extensive Pflege von Wiesen und Brachen, Erdverkabelung oder Markierung von Stromleitungen und Prädatorenmanagement.
Für Jägerinnen und Jäger ist die Großtrappe kein jagdbares Wild. Die Art unterliegt nicht dem Bundesjagdgesetz, sondern dem Naturschutzrecht und ist ganzjährig streng geschützt. Bedeutung gewinnt sie dort, wo Reviere an Trappen-Schutzgebieten oder Vorkommen angrenzen. Revierinhaberinnen und Revierinhaber tragen über Lebensraumpflege, Anlage und Erhalt von Brachen und Blühflächen, Rücksicht bei der Mahd sowie über ein wirksames Raubwildmanagement zur Stabilisierung dieser Charakterart der offenen Feldflur bei.
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Source et avertissement
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